Tötungsfreie Zone - Walter Weiblen - Lebensrecht - Abtreibung - Euthanasie - Sterbehilfe - Lebensrechts-Bewegung


Dr.-Ing. Walter Weiblen

Gründer

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Corporate Identity - Wie erkennt man uns als TFZ?

Einheitlich auftreten

Wenn die TFZ-Stiftung die Mittel dafür hat, werden wir eine professionelle Agentur beauftragen, die ein Logo, die Schriftart und alles was dazu dient, dass wir als Teil der Lebensrechts-Bewegung in Deutschland erkannt werden, entwerfen wird. Das stellen wir dann allen zur Verfügung.

Bis dahin bitten wir darum, sich an folgende Regeln zu halten:

Der Begriff "Tötungsfreie Zone" ist ein Eigenname, der durch Copyright geschützt ist.

Alle farblichen Gestaltungen sollen sich an den Farben des Himmels orientieren, also hauptsächlich an einem satten Blau (#003E7C) und Weiß. Grau passt als Hintergrund- oder Schriftfarbe dazu, Kontrastfarben können z.B. die Farben des Sonnenauf- und -untergangs sein, also Rot-, Orange-, Gelb-Töne. Andere Kontrastfarben bitten wir zu vermeiden.

Es gilt jetzt, den Begriff "Tötungsfreie Zone" und die Website "Toetungsfreie-Zone.de" zu kommunizieren.

Wir schreiben "Tötungsfrei" groß, weil es sich um einen Eigennamen handelt, wie "Deutsche Bahn".

Die offizielle Abkürzung ist "TFZ". Bitte nichts anderes verwenden. Das soll sich einheitlich einprägen.

Die Kennzeichnung der jeweiligen TFZ soll in folgender Form erfolgen

TFZ-name, ort                             Beispiel: "TFZ-Familie Weiblen, Berlin"

TFZ-organisationsname, ort          Beispiel: "TFZ-Omega/C UG, Weissach"

So können Sie auch auf Briefbogen oder in Anzeigen auftreten, wobei dann eine Kontaktadresse ggf. dazugeschrieben werden muss bzw. der Verantwortliche i.S.d.P.. Wer will, kann sich auch als Verein gründen.

Den Namen für eine eigene Website bitten wir nach dem Schema www.TFZ-name-ort.suffix zu bilden und diese auf die zentrale Website Toetungsfreie-Zone.de zu verlinken.

Wir glauben, dass die Einrichtung einer TFZ Segen für die jeweiligen Personen und Organisationen bewirken wird.

Es ist ausdrücklich erlaubt, den Begriff und die Tatsache, eine TFZ eingerichtet zu haben, in jeder Form zu kommunizieren, die geeignet ist, die Ziele dieser Initiative voranzubringen. Personen und Organisationen dürfen damit Werbung machen. Eine besondere Genehmigung ist nach Rückgabe der Selbstverpflichtung nicht nötig.

Wir bitten darum, auf freiwilliger Basis einmalig oder regelmäßig an die TFZ-Stiftung zu spenden. Bei Angabe der Postanschrift erhalten Sie nach dem Kalenderjahr unaufgefordert eine Spendenbescheinigung für alle eingegangenen Spenden. (Dies setzt die Anerkennung der TFZ-Stiftung als "gemeinnützig" voraus, die baldmöglichst beantragt wird.)