Dr.-Ing. Walter Weiblen
Gründer
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Transparenz zeichnet uns aus. Das setzt voraus, dass wir den Nachweis führen können, wieviele Personen und Organisationen diese Initiative unterstützen. Es setzt auch voraus, dass wir bei Einsprüchen und Hinweisen auf Verstöße diese abklären können.
Deshalb bitten wir um Einhaltung folgender Regeln:
Die Selbstverpflichtung enthält Einzel-Unterschriften der Personen, die zur jeweiligen TFZ gehören. Wir erbitten dazu die Kontaktdaten.
Bei Organisationen reicht die Unterschrift des Rechtsvertreters (Geschäftsführer, Vorstand, Betriebsrat, ...) und eine Kopie der Beschlussfassung des dafür berechtigten Organs (Unternehmensleitung, Vorstand, Stiftungsrat etc.) mit verbindlicher Angabe der Zahl der Mitglieder, die zum Zeitpunkt der Beschlussfassung bzw. Abgabe der Selbstverpflichtung zu dieser Organisation gehört haben bzw. von ihr vertreten wurden.
Die TFZ-Initiative bzw. TFZ-Stiftung behält sich das Einscannen der Selbstverpflichtungen vor. Eine sonstige digitale Speicherung oder Verwertung der Kontaktdaten wird ausgeschlossen. Jeder kann seine Kontaktdaten selbstverständlich über andere Wege der Initiative oder Stiftung, z.B. für Veröffentlichungen oder für den Erhalt von Unterlagen/Kommunikation zur Verfügung stellen.
Alles Weitere ist dem Formular der Selbstverpflichtung zu entnehmen.