Tötungsfreie Zone - Walter Weiblen - Lebensrecht - Abtreibung - Euthanasie - Sterbehilfe - Lebensrechts-Bewegung


Dr.-Ing. Walter Weiblen

Gründer

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Selbstverpflichtung

Wir wirken an der Tötung von Menschen nicht mit

In einer "Tötungsfreien Zone" (TFZ) ist jeder Mensch davor sicher, getötet zu werden. Alle Menschen sollen leben!

Es geht also um den Verzicht auf direkte Mitwirkung an Tötungen und es geht um die schrittweise Reduktion und die Überwindung von indirekter Mitwirkung.

Download der Selbstverpflichtung als pdf

Die betreffende Person, Gruppe, Organisation oder Gebietskörperschaft erklärt in Eigenverantwortung für sich, nicht an der Tötung von Menschen direkt oder indirekt mitzuwirken.

Das Buch "Geschäft Abtreibung" von Alexandra M. Linder, Sankt Ulrich Verlag, Augsburg, ISBN 978-3-86744-084-4, gibt auf 176 S. einen gut lesbaren Überblick über die wirtschaftlichen Zusammenhänge und Interessen rund um die Tötung von Menschen am Lebensanfang.

Das "Handbuch für Lebensschutz und Lebensrecht", Manfred Balkenohl/Roland Rösler (Hg.), Bonifatius Verlag, Paderborn, ISBN 978-3-89710-451-8, gibt auf 683 S. einen umfassenden und vertieften Einblick ins Gesamtthema, vom Lebensanfang bis zum Lebensende.

Ein Mensch entsteht mit der Verschmelzung von Samen- und Ei-Zelle. Sein Leben ist in der Tötungsfreien Zone sicher bis zum vollständigen natürlichen Tod.

Das schließt jede Handlung aus, die zum Absterben eines Menschen führt.

Die TFZ wendet keine Mittel an, die ein Absterben eines Menschen zur Folge oder die Tötung eines Menschen (Embryos, befruchtete Ei-Zelle) zur Voraussetzung haben. Sie entwickelt solche Mittel nicht, sie stellt sie nicht her und sie nutzt sie weder direkt noch indirekt.

Dies bezieht sich auch auf Empfängnis-Verhütungsmittel, auf Kosmetika, Diagnostika und Therapeutika. Sie forscht an keinen Verfahren, die die Tötung eines Menschen zur Voraussetzung haben. Die Entnahme und Verwertung von Organen und/oder Gewebe, die den Tod des Spenders voraussetzen, wird ausgeschlossen.

Da wir zu einer gesellschaftlichen Ächtung der Tötung von Menschen beitragen wollen, bitten wir um Angabe auf der Selbstverpflichtung, wie viele Personen die Selbstverpflichtung mittragen. Wir als TFZ-Initiative müssen verlässlich wissen, für wie viele Bürger wir sprechen. Stichtag ist der Zeitpunkt der Abgabe der Selbstverpflichtung. Bei größeren Änderungen (z.B. der Mitgliedszahlen von Organisationen) kann später eine Veränderungsmeldung erfolgen. Wir bitten die Selbstverpflichtung eigenhändig und mit Kontaktdaten (freiwillig) zu unterzeichnen. Sofern der Unterzeichner dem nicht ausdrücklich widerspricht, gehen wir von der Erlaubnis aus, den Namen und den Ort veröffentlichen zu dürfen. Die Kontaktdaten werden sonst in keiner Form verwendet. Sie werden nicht veröffentlicht. Bei Organisationen wird die Selbstverpflichtung von dem Rechtsvertreter der Organisation abgegeben (Geschäftsführer, Vorstand, Betriebsrat, ...). Einzelunterschriften sind bei Organisationen nicht erforderlich, aber eine Kopie der Beschlussfassung dazu.

"Tötungsfreie Zone" ist ein gesellschafts-politisches Ziel. Schritte auf das Ziel hin sind hilfreich und wichtig. Es geht nicht um Perfektion, sondern um eine Grundhaltung und eine fortschreitende Umsetzung.

Direkte Tötungen von Menschen sind in der TFZ ausgeschlossen, also die Tötung von befruchteten Eizellen, von Menschen in allen anderen Entwicklungsstadien bis hin zum natürlichen Tod. Es kann also keine Kindestötungen im Mutterleib geben, keine Euthanasie, keine Tötung auf Verlangen. Auch keine Hilfestellungen dazu und keine Motivation dazu. Die Entwicklung, Herstellung und die Weitergabe von Produkten, Methoden und Stoffen, die zur Tötung von Menschen geeignet sind oder eingesetzt werden sollen, ist ausgeschlossen.

Es gibt jedoch auch Grau-Zonen. Impfstoffe sind teilweise auf Basis von Zellen und Zell-Linien hergestellt, die menschlichen Föten und Embryonen entnommen sind. Kosmetika enthalten u.U. Stoffe, die aus getöteten Kindern hergestellt sind. Am Lebensende gibt es Therapien, die einerseits Schmerzen erträglicher machen, andererseits aber auch den Sterbeprozess beschleunigen können. Das ist durchaus nicht grundsätzlich so, weil die Entspannung teilweise zu einer Verlängerung des Lebens führt. Manche Verhütungsmittel haben eine doppelte Wirkung, nämlich die Verhinderung der Befruchtung und die Verinderung der Einnistung und/oder das Absterben befruchteter Eizellen.

In manchen Fällen ist der wissenschaftliche Nachweis nicht vorhanden oder umstritten. In vielen Fällen wissen weder Ärzte noch Apotheker oder gar die Anwender, ob aus Tötungen stammende Stoffe in Therapeutika und Kosmetika enthalten sind oder nicht, oder wie genau die Verhütungsmittel wirken. Die Einrichtung einer TFZ machen wir an diesen Stellen nicht von der Perfektion abhängig, sondern überlassen das der gewissenhaften Entscheidung der Betreffenden.

Abtreibungspillen und manche "Pillen danach", kann eine TFZ nicht anwenden oder weitergeben. Aber eine Apotheke oder ein Arzt muss nicht schlagartig und als Voraussetzung zum Beitritt oder zur Erklärung einer TFZ alle Verhütungsmittel aus dem Verkauf nehmen oder alle Palliativ-Therapien mit möglicherweise lebensverkürzendem Effekt einstellen. Hier gilt es die Grundhaltung zu leben, entsprechend zu handeln und zu beraten und schrittweise dem Ziel näher zu kommen.

Es geht also um den Verzicht auf direkte Mitwirkung an Tötungen und es geht um die schrittweise Reduktion und die Überwindung von indirekter Mitwirkung.

Ausgenommen von der Selbstverpflichtung sind Aktivitäten, die unter das staatliche Gewaltmonopol fallen bzw. der Landesverteidigung dienen. Beispiel: ein Polizist kann selbstverständlich Teil einer TFZ sein, obwohl er im Dienst ggf. Menschen töten muss. Gleiches gilt für Angehörige der Bundeswehr und für Personen oder Organisationen, die beruflich mit der Entwicklung und Herstellung von Rüstungsgütern zu tun haben. Sie befassen sich mit Produkten und Prozessen, die zur Tötung von Menschen (im Verteidigungsfall) eingesetzt werden sollen. Grenzfälle überlassen wir der Gewissensentscheidung der jeweiligen Personen.